Als nächste Reaktion auf die enormen Teuerungen sorgt das Land Burgenland durch die Verbesserung der Mittagessensförderung für Kinder nun für zusätzliche finanzielle Entlastung einkommensschwacher Familien. Gemeinsam mit Familienlandesrätin Daniela Winkler stärken wir mit der Anpassung der Förderrichtlinien für Mittagessensbeiträge in Kindergärten und Schulen weiter die Vorreiterrolle des Burgenlandes im Förder- und Bildungsbereich. In Zeiten der gestiegenen Preise ist es mir wichtig, den Menschen zu helfen. Die aktuelle Teuerungskrise stellt vor allem viele Familien vor große Herausforderungen. Daher werden wir jetzt auch die Mittagessensförderung neu gestalten, indem wir die Einkommensgrenzen zugunsten der Familien erhöht und den Unkostenbeitrag für die Familien vermindert haben. Dazu investiert das Land Burgenland rund eine Million Euro, um die Familien bei der Verpflegung der Kinder finanziell zu unterstützen. Ab 4. September ist die Antragsstellung möglich. 

Die Mittagessensförderung ist ein Teil eines Gesamtpakets zur finanziellen Entlastung burgenländischer Familien. Neben dem Gratiskindergarten, dem Schulstartgeld, dem kostenlosen Englischunterricht an Volksschulen oder auch der kostenlosen Nachhilfe für Pflichtschülerinnen und Pflichtschüler ist die Mittagessensförderung vor allem für einkommensschwache Haushalte eine wichtige Hilfe. All diese Maßnahmen sind wichtig, um die Barrieren im Bildungsbereich niedrig zu halten und Chancengleichheit garantieren zu können. Wichtig ist uns auch hier, dass sie zielgerichtet, rasch und treffsicher wirken.

Details zur Mittagessensförderung

Mit den neuen Richtlinien gibt es die Mittagessensförderung nicht nur wie bisher für die Kinder in den Kindergärten und Kinderkrippen. Sondern auch für Volks-, Mittel- und Sonderschulen. Mit der Anhebung der Einkommensgrenze erleichtern wir zudem der Zugang zu dieser Förderung. Neu ist auch, dass die Eltern und Erziehenden nicht nachträglich die Förderung refundiert bekommen. Zukünftig wird der Betrag im Voraus in Abzug gebracht und der zu zahlende Essensbeitrag damit verringert. Damit kommt das Geld dort an, wo es dringend benötigt wird.

Bis zu 75 Prozent werden vom Land übernommen

Je nach Haushaltseinkommen und Preis des Mittagessens kann die Förderung 25, 50 oder 75 Prozent des Essensbeitrages abdecken. Die maximale Förderhöhe ist dabei sozial nach Einkommen gestaffelt und von der Anzahl der Familienmitglieder abhängig. Bis zu 4,20 Euro beträgt die höchstmögliche Förderung pro Kind pro Essen, abhängig auch von der Art der Bildungseinrichtung – von der Kinderkrippe bis zur Mittelschule. In dem dreistufigen Modell ist dabei klar festgelegt, bis zu welchem Einkommen, welcher Prozentsatz gefördert wird. So besteht beispielsweise für eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kinder künftig ein Förderanspruch bis zu einem Nettohaushaltseinkommen von 3.000 Euro. 

Nähere Infos zur Mittagessensförderung und den neuen Richtlinien sind hier zu finden.

Zurück